Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG | Mitgliederzeitung 02/18

EUROPÄISCHE REGELUNG ZUR EINLAGENSICHERUNG KUNDENEINLAGEN UMFASSEND GESCHÜTZT 5 Die BVR-Institutssicherung GmbH, hundertprozentige Tochter des Bundesverbandes für Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), gewährleistet den gesetzlichen Schutzumfang in Höhe von 100.000 E je Kunde und zugleich den Institutsschutz für die Banken der Genossenschaftliche Finanzgruppe. Seit Bestehen der BVR-Sicherungseinrichtung hat es noch nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben. Daher mussten auch noch nie Einleger entschädigt werden. Die Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken sind uneingeschränkt abgesichert. Von der BVR-Sicherungseinrichtung geschützt sind Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder und Sichteinlagen auf Girokonten von Privatpersonen und Unternehmen. Hauseigene Inhaber- und Namensschuld­ verschreibungen der Genossenschaftsbanken fallen ebenfalls in den Schutzbereich der Sicherungs­ einrichtung. Die Anforderung der EU-Richtlinie, wonach jedes Einlagensicherungssystem in Europa bis 3. Juli 2024 so ausgestattet sein muss, dass die verfügbaren Finanzmittel 0,8 % der gedeckten Einlagen aller angeschlossenen Institute entsprechen, wird das erweiterte genossenschaftliche Institutssiche­ rungssystem erfüllen.  Zudem schreibt die Gesetzesregelung vor, dass Kreditinstitute ihre Kunden einmalig bei Aufnahme der Geschäftsverbindung und darüber hinaus jährlich über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung informieren müssen. Diese Anforderung erfüllen wir gerne durch die dauerhafte Bereitstellung der vollständigen Informationen auf unserer Homepage unter: www.vbao.de/einlegerschutz . Damit haben unsere Mitglieder und Kunden jederzeit die Möglichkeit die entsprechenden Daten aktuell abzurufen. Gerne beantworten unsere Mitarbeiter/innen und Berater/innen Ihre Fragen oder stellen Ihnen die Informationsunterlagen in gedruckter Form bereit.

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