Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG | Mitgliederzeitung 01/19
16 MOBILES BEZAHLEN / MOBILE PAYMENT AUCH BEI HÄNDLERN VOR ORT Als mobiles Bezahlen bezeichnet man das Bezahlen mit einer digitalen girocard / Kreditkarte auf dem Smartphone. Um Mobile Payment nutzen zu können, muss die girocard / Kreditkarte einmalig als digitale Karte in die VR-BankingApp geladen werden. Ab dann hat der Nutzer die Möglichkeit, kontaktlos mit dem Smartphone zu bezahlen. Seit August 2018 kann dieser digitale Service von unseren Mitgliedern und Kunden mit der girocard genutzt werden. In den kommenden Monaten kommt diese Möglichkeit für Kreditkarten hinzu. Aktuelle Voraussetzungen für mobiles Bezahlen: • NFC-fähiges Smartphone mit dem Betriebssystem Android (mind. KitKat 4.4) • Konto mit Online-Banking • Nutzung eines TAN-Verfahrens In Deutschland sind bereits mehr als zwei Drittel der knapp 900.000 Terminals für kontaktloses Bezahlen freigeschaltet und die Zahl steigt. Auch unser Firmenkunde und Sportfachhändler Sport Turbine GmbH aus Wangen im Allgäu bietet seit letztem Jahr diese Bezahlmöglichkeit an. Wie die beiden Geschäftsführer Michael Pisch und Josef Weihs bestätigen, wird der Service von immer mehr Kunden regelmäßig angenommen. „Wir haben seit unserer Firmengründung vor 25 Jahren ein Kartenterminal der Volksbank im Einsatz – gerade größere Beträge können so sicher und schnell durch Eingabe der PIN bestätigt und bezahlt werden. Unsere Kunden setzen die Karte inzwischen nicht mehr nur bei höheren Beträgen wie z. B. bei Skiern ein – auch mittlere und kleine Beträge werden mit Karte bezahlt.“, so Josef Weihs. Bei der digitalen Karte auf dem Smartphone gelten die gleichen Sicherheitsstandards, wie bei der physischen Karte im Geldbeutel. Ab einem Betrag von 25 € muss die PIN eingegeben werden. Für die mobile Zahlung ist ein minimaler Abstand zwischen Smartphone und Kartenterminal erforderlich, was unabsichtliche Zahlungen „am Vorbeigehen“ ausschließt. Zudem muss zur Auslösung des Bezahlvorgangs mindestens das Smartphone-Display und die Funktion „ExpressZahlung“ aktiviert sein. Wird diese Funktion nicht genutzt, muss für den Zahlungsvorgang sogar zusätzlich die VR-BankingApp geöffnet werden. Infos und Anleitungen unter: www.vbao.de/mobilesbezahlen „Wir sehen, dass das Smartphone für die meisten (Kunden) ein unverzichtbarer Begleiter ist. Deshalb haben wir unser Terminal sofort für die Mobile Bezahlfunktion freischalten lassen.“ Michael Pisch und Josef Weihs, Geschäftsführer der Sportturbine GmbH und Stefan Rohrbacher, Zahlungsverkehrsberater
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