Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG | Mitgliederzeitung 02/20

23 VBAO-GENERATIONENBERATUNG VORSORGEVOLLMACHT Eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall – und schon kann es passieren, dass Sie Behördengänge oder Bankgeschäfte nicht mehr selbstständig erledigen können. Falls Sie für einen solchen Fall keine geeignete Vollmacht erteilt haben, entscheidet das Betreuungsgericht, von wem Sie künftig betreut werden. Das kann ein Familienangehöriger sein, unter Umständen aber auch eine Ihnen völlig fremde Person. Damit Ihre Angelegenheiten aber auch im Ernstfall in Ihrem Sinne geregelt werden, können Sie durch eine Vorsorgevollmacht schon heute einer oder mehreren Vertrauenspersonen das Recht erteilen, für Sie zu sorgen und Entscheidungen für Sie zu treffen. Gültigkeit Eine Vorsorgevollmacht wird schriftlich erteilt und final mit dem Ausstellungsdatum und Ihrer Unterschrift versehen. Sie ist nach Unterschrift gültig, bis auf Widerruf – sogar über den Tod hinaus. Der richtige Zeitpunkt ist: JETZT! Wer nicht rechtzeitig vorsorgt, verpasst möglicherweise den richtigen Zeitpunkt. Denn nur wer tatsächlich eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann selbst sicherstellen, dass eine Person seines Ver­ trauens Entscheidungen für ihn treffen kann. Unser Tipp Um die Vorsorgevollmacht zu bekräftigen, sollte diese unbedingt beglaubigt oder beurkundet werden. Sie möchten bereits heute festlegen, wer im Ernstfall für Sie entscheiden soll? Dann lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten: Lothar Keck, zertifizierter Generationenberater oder Ludwig Hänsler, Vermögenskundenberater und zertifizierter Generationen- und Stiftungsberater. vbao.de/generationenberatung „Regeln Sie jetzt, wer im Notfall für Sie entscheidet.“ Lothar Keck, Generationenberater Eine Vorsorgevollmacht deckt folgende Bereiche ab:

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