Volksbank Allgäu Oberschwaben eG | Mitgliederzeitung 02/21

Qualifizierte Fachkräfte sind nicht leicht zu finden. Schaffen Sie daher mit einer betrieblichen Altersversorgung Anreize, damit Ihre Mitarbeiter gerne in Ihrem Unternehmen bleiben. Sie und Ihre Arbeitnehmer sparen durch die Entgeltumwandlung bei den Sozialabgaben. Als Arbeitgeber sind Sie dabei gesetzlich verpflichtet, diese Ersparnis an Ihre Mitarbeiter weiter- zugeben, sofern Sie keinem Tarifvertrag unterliegen! Das gilt ab 2022 auch für bestehende Verträge. Zur Vereinfachung können Sie pauschal 15,0 % oder mehr als Zuschuss in den Vertrag Ihrer Arbeitnehmer einzahlen. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss gilt für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Vorteile für Sie als Arbeitgeber: » Der Arbeitgeberzuschuss ist in der Regel kostenneutral. » Sie erhöhen die Motivation Ihrer Mitarbeiter und steigern die Mitarbeiter-Bindung. » Sie erreichen mehr Mitarbeiter mit Ihrer betrieblichen Altersversorgung. » Sie werden für Bewerber attraktiver. Sie möchten die gesetzlichen Änderungen verwaltungsarm und unkompliziert umsetzen? Sie möchten Ihre Bestandsverträge künftig schlank und digital verwalten? Dann sind unsere Spezia- listen für betriebliches Vorsorgemanagement Ihre richtigen Ansprechpartner. Wir kümmern uns um rechtskonforme und zukunftsfähige Lösungen – ganz egal bei welchem Anbieter Sie bisher sind. Sprechen Sie Ihren persönlichen Firmenkundenberater auf das Thema an – es lohnt sich. GESETZLICHEN ARBEITGEBERZUSCHUSS BIS 31.12.2021 UMSETZEN V. l.: Unsere Spezialisten für das betriebliche Vorsorgemanagement – Stefan Braun (VBAO), Wolfgang Mauch (R+V) und Markus Lex (R+V) „Jetzt Mitarbeiter motivieren und Zuschüsse fristgerecht umsetzen!“ Stefan Braun vbao.de/bav BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE | 41

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