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EUROPÄISCHE REGELUNG ZUR EINLAGENSICHERUNG

KUNDENEINLAGEN

UMFASSEND GESCHÜTZT

Die „BVR-Institutssicherung GmbH“, hundert-

prozentige Tochter des Bundesverbands für

Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), gewährlei-

stet den gesetzlichen Schutzumfang in Höhe

von 100.000,00

h

je Kunde und zugleich den

Institutsschutz für die Banken der genossen-

schaftlichen Finanzgruppe.

Seit Bestehen der BVR-Sicherungseinrichtung

hat es noch nie eine Insolvenz einer ange-

schlossenen Bank gegeben; daher mussten

noch nie Einleger entschädigt werden. Die

Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken

sind uneingeschränkt abgesichert. Von der

BVR-Sicherungseinrichtung geschützt sind

Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termin­

einlagen, Festgelder und Sichteinlagen auf

Girokonten von Privatpersonen und Unter­

nehmen. Hauseigene Inhaber- und Namens­

schuldverschreibungen der Genossenschafts­

banken fallen ebenfalls in den Schutzbereich

der Sicherungseinrichtung.

Die Anforderung der EU-Richtlinie, wonach

jedes Einlagensicherungssystem in Europa bis

03.07.2024 so ausgestattet sein muss, dass

die verfügbaren Finanzmittel 0,8 % der ge-

deckten Einlagen aller angeschlossenen

Institute entsprechen, wird das erweiterte

genossenschaftliche Institutssicherungssystem

erfüllen. 

Die neue Gesetzesregelung schreibt vor,

dass Kreditinstitute ihre Kunden einmalig

bei Aufnahme der Geschäftsverbindung und

darüber hinaus jährlich über die Erfüllung

der gesetzlichen Verpflichtung informieren

müssen. Diese erfüllen wir gerne durch

die dauerhafte Bereitstellung der vollständi-

gen Informationen auf unserer Homepage

unter:

www.vbao.de/einlegerschutz

Damit haben unsere Mitglieder und Kunden

jederzeit die Möglichkeit die entsprechenden

Daten aktuell abzurufen. Gerne beantworten

unsere Berater/innen Ihre Fragen oder stellen

Ihnen die Informationsunterlagen in gedruck-

ter Form zur Verfügung.