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EUROPÄISCHE REGELUNG ZUR EINLAGENSICHERUNG
KUNDENEINLAGEN
UMFASSEND GESCHÜTZT
Die „BVR-Institutssicherung GmbH“, hundert-
prozentige Tochter des Bundesverbands für
Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), gewährlei-
stet den gesetzlichen Schutzumfang in Höhe
von 100.000,00
h
je Kunde und zugleich den
Institutsschutz für die Banken der genossen-
schaftlichen Finanzgruppe.
Seit Bestehen der BVR-Sicherungseinrichtung
hat es noch nie eine Insolvenz einer ange-
schlossenen Bank gegeben; daher mussten
noch nie Einleger entschädigt werden. Die
Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken
sind uneingeschränkt abgesichert. Von der
BVR-Sicherungseinrichtung geschützt sind
Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termin
einlagen, Festgelder und Sichteinlagen auf
Girokonten von Privatpersonen und Unter
nehmen. Hauseigene Inhaber- und Namens
schuldverschreibungen der Genossenschafts
banken fallen ebenfalls in den Schutzbereich
der Sicherungseinrichtung.
Die Anforderung der EU-Richtlinie, wonach
jedes Einlagensicherungssystem in Europa bis
03.07.2024 so ausgestattet sein muss, dass
die verfügbaren Finanzmittel 0,8 % der ge-
deckten Einlagen aller angeschlossenen
Institute entsprechen, wird das erweiterte
genossenschaftliche Institutssicherungssystem
erfüllen.
Die neue Gesetzesregelung schreibt vor,
dass Kreditinstitute ihre Kunden einmalig
bei Aufnahme der Geschäftsverbindung und
darüber hinaus jährlich über die Erfüllung
der gesetzlichen Verpflichtung informieren
müssen. Diese erfüllen wir gerne durch
die dauerhafte Bereitstellung der vollständi-
gen Informationen auf unserer Homepage
unter:
www.vbao.de/einlegerschutzDamit haben unsere Mitglieder und Kunden
jederzeit die Möglichkeit die entsprechenden
Daten aktuell abzurufen. Gerne beantworten
unsere Berater/innen Ihre Fragen oder stellen
Ihnen die Informationsunterlagen in gedruck-
ter Form zur Verfügung.